Reform der Spendenabsetzbarkeit
Das Gemeinnützigkeitspaket 2023 wurde beschlossen. Kleine Non Profit Organisationen, die bisher nicht spendenbegünstigt waren und keine verpflichtende Prüfung durch eine_n Wirtschaftsprüfer_in unterliegen, können nun einen Antrag auf Spendenbegünstigung durch ihre_n Steuerberater_in stellen. Dieser Antrag kann bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden und die Spendenbegünstigung gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024. Bis zu gewöhnlichen Einnahmen / Ausgaben von 3 Millionen Euro jährlich ist kein_e externe_r Wirtschaftsprüfer_in mehr notwendig.
Es ist wichtig, dass Organisationen, die von dieser Neuregelung profitieren könnten, sich mit ihrem Steuerberater_in in Verbindung setzen und die notwendigen Schritte zur Beantragung der Spendenbegünstigung einleiten.